Ab heute gilt in der Städteregion Aachen und in ganz NRW die Inzidenzstufe 1. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 CoronaSchVO NRW dürfen wir wieder drinnen mit Kontakt trainieren. Wegen der landesweiten Inzidenzstufe 1 benötigen wir hierzu auch keinen Negativtest (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 CoronaSchVO NRW).
Somit können wir nunmehr wieder unser Dojo zu den üblichen Trainingszeiten benutzen!
Osu!